Wichtige Information zur Veränderung bei der 2G+ Regelung in den Kabinen

Liebe Vereinsmitglieder und Freunde des VSV,

liebe Spielerinnen und Spieler,

liebe Trainerinnen und Trainer,

erneut wurde eine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Diese führt zu Veränderungen bei der 2G+ Regelung, welche für alle Spielerinnen und Spieler gilt, die die Umkleidekabinen/Duschen nutzen. Auf dem Platz gilt weiterhin 2G.

2G+ bedeutet konkret:

  • Nachweis über Grundimmunisierung + 24 Stunden alter Schnelltest oder
  • drei Impfungen mit einem zugelassenen Impfstoff (auch bei jeglichen Kombinationen mit Johnson & Johnson) oder
  • Mittels PCR-Test nachgewiesene Covid-19 Infektion und davor oder danach mindestens eine Impfung oder
  • Zweimalige Impfung, wobei die zweite Impfung mehr als 14 aber weniger als 90 Tagen zurückliegt – dies gilt auch für Johnson & Johnson! (Erstimpfung mit Johnson & Johnson, Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff) oder
  • Genesene Personen, bei denen der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 27 aber weniger als 90 Tage zurückliegt.

Bitte beachtet zudem folgenden Hinweis: Ohne Booster sind EU-Impfzertifikate künftig neun Monate nach der Grundimmunisierung (Grundimmunisierung, d.h. vollständig mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffes oder eine Impfung mit Johnson & Johnson) ungültig – diese Entscheidung tritt ab 1. Februar in Kraft.

Habt ihr noch Fragen? Ansprechpersonen für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept sind die beiden Vorstandsmitglieder:

Caterina Breuer, Mob. 0151 43214236, E-Mail: vorstand@vsv-wenden.de

Kemal Topal, Mob. 0160 5337014, E-Mail: vorstand@vsv-wenden.de

Herzliche VSV-Grüße

Vorstand VSV Wenden 1930 e.V.

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