Update Corona

Ab morgen, 4. März, gilt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung.

Der Zutritt zur Sportanlage ist nun wieder unter Anwendung der 3G-Regelung zulässig.

Für Kinder und Jugendlichen bis einschl. 17 Jahre entfallen sämtliche Zugangsbeschränkungen.

Die Maskenpflicht in den Warteschlagen im Freien ist nicht mehr verpflichtend.

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